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Ortstaxe in Südtirol 2022

Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt.

Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes von € EUR 0,85 bis EUR 2,50 (Obergrenze). Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit.

Basissatz ab 2018:

  • Vier- bis Fünf-Sterne-Betriebe: EUR 1,60
  • Drei-Sterne- und Drei-Sterne-S-Häuser: EUR 1,20
  • Alle anderen Beherbergungsbetriebe: EUR 0,85
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